Unsere Anstellungsbedingungen

Beim Kanton Basel-Stadt stellen sich Ihnen anspruchsvolle Aufgaben, deren Erfüllung Ihre Kompetenz und Ihren Einsatz fordert. Wir bieten Ihnen dafür Rahmenbedingungen, die es Ihnen erlauben, Ihre berufliche und persönliche Situation im Einklang zu halten.

Rheinbrücke in Basel-Stadt mit Flaggen, Rhein und Gebäuden im Hintergrund.

Eine kantonale Anstellung ist von öffentlich-rechtlicher Natur. Die Anstellungsbedingungen unserer Mitarbeitenden richten sich deshalb nach dem Personal- und Lohnrecht des Kantons Basel-Stadt. Das bietet Ihnen einige Vorteile, aber auch Grenzen. Erfahren Sie hier mehr über unsere Anstellungsbedingungen.

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Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Der Kanton Basel-Stadt hat die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet. Damit nehmen wir mit der Förderung der beruflichen Gleichstellung eine Vorbildfunktion wahr. Wir bestimmen die Löhne chancengleich anhand der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Arbeitsstelle. Dabei berücksichtigen wir Ihre Ausbildung, Berufs- und Lebenserfahrung.

Zusätzlich zu den monatlichen Lohnzahlungen erhalten unsere Mitarbeitenden

  • jährlich im November einen 13. Monatslohn und
  • haben Anspruch auf einen Teuerungsausgleich nach dem Basler Index der Konsumentenpreise.

Verlässliche Arbeits- und Ferienzeiten

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei einem Vollzeitpensum 42 Stunden. Der jährliche Ferienanspruch beträgt 25 Tage und steigt mit zunehmendem Lebensalter auf 28 Ferientage ab 50 Jahren und 32 Ferientage ab 60 Jahren. Zudem besteht die Möglichkeit von bezahltem Urlaub für:

  • persönliche Angelegenheiten, 
  • ausserschulische Jugendarbeit,
  • die Ausübung eines öffentlichen Amtes oder 
  • die Mitwirkung in Personalverbänden.

Flexible Arbeits(zeit)modelle

Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle wie Gleit- oder Jahresarbeitszeit und Homeoffice Spielraum und Flexibilität. Überdurchschnittlich viele Mitarbeitende können bei uns ihre Aufgaben in einem Teilzeitpensum erfüllen – auch im Kaderbereich.

  • Gleitzeit zwischen 06.00 und 20.00 Uhr
  • Jahresarbeitszeit
  • Vertrauensarbeitszeit 
  • Job-Sharing
  • Homeoffice

Homeoffice

Je nach Art der Stelle besteht die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Die Homeoffice-Zeiten werden in Absprache mit dem Vorgesetzten mit Blick auf die Aufgabenerfüllung und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden festgelegt.

Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Deutschland gilt nach aktueller gesetzlicher Regelungen eine Mindestarbeitszeit am betrieblichen Arbeitsplatz von einem Tag in der Woche oder fünf Tagen im Monat. Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich kann Homeoffice im Umfang von maximal 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit bewilligt werden.

Familienfreundlichkeit

Sie haben Familie? Sie betreuen Angehörige? Es ist uns ein Anliegen, Sie dabei zu unterstützen. Zum Beispiel mit einer grosszügigen Unterhaltszulage zusätzlich zu den Familienzulagen. Die Unterhaltszulage beträgt mit einer Familienzulage 433.25 Franken und steigt bis 596.50 Franken bei vier und mehr Familienzulagen (Stand 01.2023) . Bei Elternschaft und Engpässen bei der Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen finden Sie bei uns zudem fortschrittliche Urlaubsregelungen.

  • bis 10 Tage pro Jahr bei Betreuungsengpässen von Kindern oder nahen Angehörigen
  • bis 14 Wochen bezahlter Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
  • 16 Wochen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
  • 20 Tage bei Vaterschaft bzw. bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • 8 Wochen bei Adoption 
  • bis zu 8 Monate Elternzeit in Form von unbezahlten Urlaub

Gesundheit und Prävention

Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Bei uns profitieren Sie von vielen Angeboten: Nehmen Sie zum Beispiel unsere Onlineangebote für Ihre körperliche und mentale Gesundheit war, gehen Sie mit unseren Lauftrainerinnen und -trainern Joggen oder lassen Sie sich im Herbst gegen die Grippe impfen.

Soziale Verantwortung

Sie können sich auf die Begleitung durch unser professionelles Care Management verlassen, wenn Sie sich in einer beruflich, persönlich oder gesundheitlich schwierigen Situation befinden. Im Krankheitsfall oder eines Unfalls erhalten Sie während des gesamten Arbeitsverhältnisses eine hundertprozentige Lohnfortzahlung.

  • 100% Lohnfortzahlung  
  • kostenlose Sozialberatung

Berufliche Vorsorge

Wir versichern unsere Mitarbeitenden bei der Pensionskasse Basel-Stadt. Diese erbringt Leistungen weit über das Obligatorium hinaus. Als Arbeitgeber beteiligen wir uns an den Beiträgen mit einem Betrag deutlich über dem Mitarbeiterbeitrag. Bei uns finden Sie ausserdem Möglichkeiten zur flexiblen Pensionierung.

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann besuchen Sie unser Job-Portal und finden Sie die Stelle, die zu Ihnen passt.